
Das Erbe besteht aus Rechten und Pflichten / Petra Bork - Pixelio.de
Wenn ein Familienangehöriger stirbt, löst dies oft Trauer und Verzweiflung aus, doch ein Todesfall kann auch zu sehr unschönen Streitigkeiten unter den Erben führen. Wenige Auseinandersetzungen werden so verbittert geführt wie die innerhalb einer Familie um die Erbschaft. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, was zum Nachlass gehört und wie die Erbfolge laut Gesetz aussieht.
Verpflichtungen
Grundsätzlich ist es so, dass Erben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten erben. Das heißt, der Erbfolger erbt nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern auch etwaige Verbindlichkeiten und Schulden. Da der Erbe immer die Möglichkeit dazu hat, das Erbe auszuschlagen, ist es wahrscheinlich, dass er dies dann tun wird, wenn die Schulden das Vermögen übersteigen. Diese Regelung hat der Gesetzgeber geschaffen, um die Erben davor zu bewahren, für mögliches Fehlverhalten des Erblassers mit ihrem persönlichen Vermögen einstehen zu müssen. Die Entscheidung können die Erben während der sechs Wochen nach der Testamentseröffnung treffen. Die Entscheidung muss persönlich vor dem Nachlassgericht bekannt gegeben oder diesem durch einen Notar mitgeteilt werden.
Erbmasse
Wenn hingegen das Vermögen die Schulden übersteigt, wird der Erbe normalerweise die Erbschaft annehmen. Dann kann er folgende Vermögensrechte künftig sein Eigen nennen:
- Das komplette Eigentum des Erblassers geht auf den Erben über. Zur Erbschaft gehören dann sämtliche beweglichen Sachen und Immobilien.
- War der Verstorbene Miteigentümer einer Immobilie, wird auch nur dieser Miteigentumsanteil auf den Erben vererbt. Wenn der Verstorbene Mieter einer Wohnung war, wird auch dieser Mietvertrag vererbt.
- Bankkonten gehen auf den Erben über.
- Ebenfalls vererbt werden Rechte, die weiterhin in der Zukunft Einkünfte generieren können, so zum Beispiel der Anspruch auf Tantiemen für künstlerische Erzeugnisse.
- Bei Lebensversicherungen erbt der Erbe nur, sofern der Verstorbene keinen Bezugsberechtigten gegenüber der Versicherung genannt hat.
Da auch sämtliche Verbindlichkeiten wie Kredite, Forderungen von Gläubigern oder sogar Spielschulden zur Erbmasse gehören, ist es im Einzelfall sinnvoll, sich vor der Annahme der Erbschaft zuerst einen Überblick über den Stand der Dinge zu verschaffen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Erbe durch gesetzliche Erbfolge
Natürlich ist es wichtig zu wissen, wer das Vermögen später einmal erben wird und soll. Das Gesetz gibt eine klare Erbfolgeregelung vor, sofern der Verstorbene nicht durch ein eigenes Testament eigene Nachlassregeln für die Erbschaft aufgestellt hat.
